Jägerpark Bebauungsplan 6024
Bebauungsplan 6024 Dresden-Neustadt Albertstadt Ost – Jägerpark
Dresden, den 15. November 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
allgemein befürchten wir, dass die im aktuellen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 6024 gewählte Gestaltungsvariante (v.a. gegenüber dem Entwurf von AllesWirdGut) zu einer größeren Monotonie im Straßenbild und damit zu einer geringeren Attraktivität der nahräumigen Mobilität führt. Besonders abwechslungsreiche Baugebiete sorgen für eine hohe Attraktivität des Zu-Fuß-Gehens, während längere, gerade Baufluchten dem tendenziell zuwiderlaufen. Entsprechend sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das Baugebiet durch die architektonische Detailplanung ausreichend abwechslungsreich gestaltet wird.
Empfehlenswert für die Verhinderung sozialer Segregation wäre es zudem, wenn die vorgesehenen Sozialwohnungen nicht konzentriert in drei Gebäuden, sondern verteilt über das Planungsgebiet untergebracht werden.
Bzgl. konkreter verkehrlicher Belange sollte im weiteren Verlauf der Planung geprüft werden, ob die Oberfläche des eigentlichen Planungsgebietes vollständig autofrei gestaltet werden kann, d.h. bei den zwei allgemein zugänglichen Erschließungsstraßen/Ringstraßen auf die Nutzbarkeit für den MIV verzichtet werden kann. Im Entwurf von AllesWirdGut wäre dies der Fall gewesen, insofern ist davon auszugehen, dass diese Möglichkeit grundsätzlich besteht. Die Gebäude sind für den MIV über die Tiefgarage bereits sehr gut erschlossen. Die notwendige Erschließung für Rettungsdienste und ggf. Müllfahrzeuge kann auch über entsprechend ausgebildete gemeinsame Geh- und Radwege erfolgen, wie dies zum Teil (z.B. am Boulevard) bereits jetzt vorgesehen ist.
Der Verzicht auf die für den allgemeinen MIV nutzbare oberflächliche Erschließung hätte nicht nur eine deutliche Erhöhung der Aufenthaltsqualität, sondern auch eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zur Folge. Insbesondere angesichts der zahlreichen Grünflächen und Spielplätze im Gebiet können diese dann einfacher z.B. von Kindern genutzt werden, ohne dass die Gefahr besteht, dass sie auf den angrenzenden Straßen durch Kfz gefährdet werden.
Bei der gewählten Gestaltungsform der Erschließungsstraßen mit Fahrgasse und Randstreifen besteht zudem die Gefahr, dass der Randstreifen de facto als Parksteifen interpretiert und genutzt wird. Dies würde dann nicht nur dem erklärten Ziel eines an der Oberfläche weitgehend autofreien Quartiers widersprechen, sondern hätte durch die entstehenden Sichtverdeckungen zusätzliche Verkehrssicherheitsprobleme zur Folge.
Wir bitten deshalb um eine konsequentere Umsetzung des bereits in der Planungsaufgabe formulierten Ziels einer (an der Oberfläche) autofreien Siedlung.