Verbesserungen im Umfeld der 153. Grundschule
Verbesserungen für FußgängerInnen im Umfeld der 153. Grundschule (Fröbelstraße)
Dresden, den 28. Oktober 2017
Sehr geehrter Herr Prof. Koettnitz,
Mitte nächsten Jahres wird die Grundschule an der Fröbelstraße wiedereröffnet. Wir möchten im Hinblick auf den zukünftigen Schülerverkehr in diesem Zusammenhang einige Verbesserungen für FußgängerInnen in der Umgebung der Schule anregen.
Gehweg der Fröbelstraße
Dies betrifft zum einen den direkt vor der Schule gelegenen Gehweg (Südseite des östlich der Löbtauer Straße gelegenen Teils der Fröbelstraße). Dieser sollte durch Auflösen des Radweges verbreitert werden, um die zukünftigen, sich aus dem Schülerverkehr ergebenden Anforderungen zu erfüllen.
Derzeit befindet sich neben dem knapp 1,70 m breitem Gehweg ein Radweg von 1,05 m Breite, zzgl. des Bordsteins von 0,40 m. Ein Sicherheitstrennstreifen zwischen Geh- und Radweg existiert nicht. Der Gehweg entspricht in seiner Breite damit nicht dem Mindestmaß von 2,50 m gemäß Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (Abschnitt 6.1.6.1), geschweige dem erhöhten Breitenbedarf, der sich zukünftig aus dem Schülerverkehr ergeben wird. Zugleich wird der Radweg von RadfahrerInnen kaum genutzt, diese weichen meist direkt nach der Kreuzung über die Bordsteinabsenkung auf die Fahrbahn aus. Dies ist angesichts des geringen Aufkommens an Kfz einerseits und dem zu schmalen Sicherheitsstreifen zwischen dem (schmalen) Radweg und den längs parkenden Kfz
andererseits durchaus auch im Sinne der Sicherheit des Radverkehrs.
Die Arbeiten am Schulgebäude führen, wie bereits jetzt deutlich erkennbar, zu Schäden an der Oberfläche des Gehweges. Wir gehen deshalb davon aus, dass nach Fertigstellung des Schulgebäudes eine mindestens partielle Gehwegsanierung stattfindet. Diese Gelegenheit bietet sich an, den Gehweg durch die Auflassung des Radweges und dem Herstellen einer einheitlichen Oberfläche vom Bordstein bis zum Rand der Straße auf rund 2,75 m (zzgl. Bordstein) zu verbreitern.
Zusätzlich sollte vor der Schule ein Park- oder Haltverbot angeordnet werden, um die Konflikte im Zusammenhang mit Hol- und Bringverkehr („Elterntaxis“) zu reduzieren. Es bietet sich an, ein Parkverbot durch die durchgehende Markierung eines Schutzstreifens für den Radverkehr und dessen Verdeutlichung mit Fahrradpiktogrammen zu erreichen. Hierdurch kann zudem der Radverkehr durch attraktivere Bedingungen auf der Fahrbahn vom Seitenraum ferngehalten werden. Zugleich verbessert dies die Sichtbeziehungen zwischen Längsverkehr und in den zukünftigen Parkplatz ein- bzw. ausfahrenden Kfz.
Querungssituation an Kreuzungen
Zum anderen möchten wir Verbesserungen an Kreuzungen in der Umgebung anregen, bei denen Schülerverkehr auftritt, wobei die dortigen Defizite bereits heute alle FußgängerInnen einschließlich der SchülerInnen der 48. Grundschule betreffen:
Kreuzung Cottaer Straße/Behringstraße: Durch den gekrümmten Verlauf der Cottaer Straße ergeben sich sehr schlechte Sichtbeziehungen für aus der Behringstraße von Süden kommende VerkehrsteilnehmerInnen, insbesondere bezogen auf den bevorrechtigten Fahrzeugverkehr aus Westen in der Cottaer Straße. Dies führt zu Problemen für alle Verkehrsteilnehmergruppen. Zugleich ist die Kreuzung bereits heute stark von FußgängerInnen auf dem Weg von und zur nahegelegen Straßenbahnhaltestelle frequentiert.

Sichtverhältnisse an der Kreuzung Cottaer Straße/Behringstraße; Blick von der südlichen Zufahrt Richtung Westen
Verbessern ließen sich die Sichtbeziehungen, indem westlich der Kreuzung auf der Südseite der Cottaer Straße auf der Länge von rund drei Kfz-Stellplätzen ein Haltverbot angeordnet wird. Die erforderliche Länge einer entsprechenden Regelung sollte dazu vor Ort überprüft werden. Zur besseren Akzeptanz eines Haltverbots bietet sich die Unterstützung der Regelung durch Markierungen an, analog bspw. der Haltverbote an der Kreuzung Johann-Meyer-/Fritz-Reuter-Straße in der Dresdner Neustadt.

Markierung von Haltverboten an der Kreuzung Johann-Meyer-/Fritz-Reuter-Straße in der äußeren Neustadt
Kreuzung Behringstraße/Berliner Straße: Aufgrund der nördlich gelegenen dichten Wohnbebauung und der Lichtsignalanlage (LSA) an der Schäferstraße wird die Kreuzung Teil des Schulweges von SchülerInnen der neuen Schule sein.
Grundsätzlich fehlt an der Kreuzung eine Querungsmöglichkeit (Bordabsenkungen) auf der Westseite. Dies führt nicht zuletzt auch dazu, dass Kfz bis in den Kreuzungsbereich hinein parken und für entsprechende Sichtbehinderungen sorgen. Mittelfristig sollten daher auch auf der Westseite Bordabsenkungen hergestellt werden, vorzugsweise mit einer geringeren Absetzung als die bestehenden Bordabsenkungen auf der Ostseite.
Kurzfristig bitten wir darum, die Querungssituation auf der Ostseite durch Anordnung eines Park- oder Haltverbotes – auf der nördlichen Straßenseite östlich der Kreuzung auf der Länge von etwa zwei Kfz-Stellplätzen – zu verbessern. Hierdurch ließe sich die schlechte Sichtbeziehung von Richtung Süden querenden FußgängerInnen auf den anliegenden Fahrzeugstrom abstellen.

Sichtverhältnisse an der Kreuzung Behringstraße/Berliner Straße; Blick an der östlichen Querungsstelle Richtung Osten
Abschließend regen wir an, die LSA an der Kreuzung Löbtauer Straße/Fröbelstraße so umzustellen, dass FußgängerInnen zumindest tagsüber stets parallel zum Kfz-Verkehr eine Freigabe erhalten. Bereits im vom Stadtrat beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan ist das Ziel formuliert, die Situation des Fußverkehrs an LSA durch den weitgehenden Verzicht auf Anforderungstaster zu verbessern (VEP2025+, S. 156). Vor dem Hintergrund, dass die genannte Kreuzung von fast allen zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommenden SchülerInnen genutzt werden wird, sollte die LSA-Schaltung angepasst werden. Die automatische Freigabe bei Anforderung durch den Kfz-Verkehr macht zwar Anforderungstaster nicht entbehrlich, vermeidet aber zum einen lange Wartezeiten für direkt zu Beginn des Freigabefensters die LSA erreichende VerkehrsteilnehmerInnen, zum anderen lassen sich damit Missverständnisse vermeiden, die durch die Freigabe des Kfz-Stromes bei fehlender Freigabe der parallelen Fußgängerströme entstehen.