Aufhebung des Gehwegparkens in der Oederaner Straße
Aufhebung des Gehwegparkens in der Oederaner Straße
Dresden, den 30. Oktober 2017
Sehr geehrter Herr Prof. Koettnitz,
wir bitten Sie (1.) die Anordnung von Gehwegparken in der Oederaner Straße nördlich des Kraftwerks Nossener Brücke aufzuheben.
Dafür führen wir folgende Gründe an:
a) Gemäß VwV-StVO darf das Parken auf Gehwegen „nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“ (VwVStVO zu Zeichen 315).
b) Das auf der südöstlichen Straßenseite angeordnete teilweise Gehwegparken in Senkrechtaufstellung führt zu einer erheblichen Einengung des Gehweges auf durchgehend weniger als 1,75 m und regelmäßig mindestens punktuell weniger als 1,00 m Breite (je nach konkretem Parkverhalten). Damit liegt die nutzbare Gehwegbreite deutlich unterhalb der für den Fußverkehr im Gegenverkehr mindestens erforderlichen Breite von 2,50 m gemäß Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt), Abschnitt 6.1.6.1.

Gehwegparken auf der Oederaner Straße behindert die Fußgängerinnen und Fußgänger im Seitenraum
c) Andererseits liegt auch die derzeit mit Senkrechtparken verbleibende Fahrgassenbreite von über 6 m oberhalb der Regelmaße der RASt für Erschließungsstraßen (4,50 bis 5,50 m gemäß Tabelle 7). Ein Verzicht auf Gehwegparken ist also auch ohne Verlust an Stellplätzen möglich.

Die große Fahrgassenbreite der Oederaner Straße ermöglicht ausreichend Spielraum für eine Neuordnung der Stellplätze
Wir möchten deshalb anregen, die Parkordnung so zu ändern, dass das Parken in Senkrechtaufstellung zwar erlaubt bleibt, aber nicht mehr auf dem Gehweg erfolgt, sondern die KFZ ausschließlich auf der Fahrbahn parken. Sollte die verbleibende Fahrgassenbreite nicht ausreichen, so kann die notwendige Fahrgassenbreite auch (mit der Reduktion um einige wenige Stellplätze) durch das Anordnen von Schräg- statt Senkrechtparkplätzen gewährleistet werden.
Zusätzlich bitten wir Sie (2.) punktuelle Park- oder Haltverbote mindestens vor jedem dritten Hauseingang anzuordnen. Denn derzeit ist aufgrund des meist eng erfolgenden Senkrechtparkens das Erreichen des Gehweges von der Fahrbahn aus (bspw. für Personen mit Fahrrad oder Kinderwagen, vor allem aber auch für Rettungsdienste) nahezu unmöglich, wenn dann oftmals nur über das Ende der Parkreihe. Dies führt für viele Verkehrsteilnehmer, spätestens aber in Notfällen (bspw. beim Transport einer hilfsbedürftigen Person zu einem Rettungswagen) zu problematischen Umwegen.